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Elektronik - selber erstellte Lampen usw. verkaufen & CE Zeichen


Das Beispiel sind Lampen, es gilt aber auch für andere, selber gemachte elektronische Artikel, deshalb hier auch das Thema CE Zeichen

Die meisten meiner Lampen in der Wohnung habe ich aus gebürstetem Holz selber gemacht. Nun, da es mir gefällt und ich genug Lampen habe, dachte ich daran, ich könnte doch solche herstellen und verkaufen. Auf Etsy und anderen Shops machen das ja viele andere auch.



 
STOPP 

Leider muss ich die Finger davon lassen, selbst verschenken liegt nicht drin. Ob ich sie als Bausätze verkaufen könnte, dazu habe ich bisher nur im ersten Abschnitt unten etwas gefunden und zu Selber erstellte Lampen als Bausätzze verkaufen, dazu hat mir ChatGPT diese Infos geliefert

  Warum?
Kurz: Es dürfen nur geprüfte elekronische Artikel in den Handel gebracht werden. Das heisst, sobald ich aus einzelnen Teilen (auch wenn diese geprüft sind), etwas zusammenbaue, verkable usw., ist das ein neuer, ungeprüfter Artikel.

Versicherungen würden im Schadenfall vermutlich jede Haftung ablehen, deshalb reicht eine Privat- oder Firmenhaftpflicht nicht. Die Artikel müssen geprüft werden um die Prüfsiegel zu bekommen.
Die Regelungen können zudem von Land zu Land verschieden sein, was das Ganze auch noch erschwert. vieles ist EU konform.

Infos dazu: Das Meiste gilt in der Schweiz wie in Deutschland genauso.


 

  • Super Seite zum Thema pasendes und viel mehr, nicht nur zu Lampen, auf jeden Fall ein Besuch wert.
    komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/25089
    Ich möchte meine selbst hergestellten Leuchten aus Holz und Beton im kleinen Rahmen verkaufen. Die Lampenfüße werden mit Lampenfassung, Kabel und einem Stecker versehen. Der Zusammenbau soll vor Verkauf von einem Elektriker durchgeführt werden. Für die gesamte Leuchte benötige ich jedoch ein CE Kennzeichen, was sich aber als schwierig und wohl kostenspielig entpuppt. Dabei frage ich mich: Wie werden CE Kennzeichen bei Unikaten überhaupt gehandhabt? Alle Lampenfüße sind per Hand hergestellt und einzigartig. Wie würde es denn aussehen, wenn ich eine Art "Bauskasten" verkaufe? Also Lampenfüße, Kabel, Lampenfassung, Stecker, Glühbirne alles separat. Zusammenbau würde dann durch den Käufer bzw. richtigerweise durch einen vom Käufer beauftragten Elektriker erfolgen. Letzte Idee und Frage: Wie würde es mit dem Kennzeichen aussehen, wenn ich entweder nur die Lampenfüße verkaufe und keine elektrischen Teile? Die Käufer müssten dann diese selbst erstehen und zusammenbauen (lassen). Bräuchten die Leuchten dann trotzdem ein Kennzeichen?
    Antwort: (nur ein Auszug, betrifft die Frage nach Baukasten, unbedingt alles auf der Website lesen)
    Wenn an Endkonsumenten nur die Einzelteile einer Leuchte verkauft werden und diese dann von einem vom Endkunden beauftragten Elektriker zu einer betriebsfertigen Leuchte montiert werden, wird der Elektriker zum Hersteller im Sinne der Niederspannungsrichtlinie und muss in dem Fall das Konformitätsbewertungsverfahren selbst durchführen und das CE-Zeichen anbringen. Auch muss er dann eine Konformitätserklärung erstellen und zusätzlich die technischen Unterlagen zur Einsichtnahme bereithalten.  Der Elektriker übernimmt damit komplett die in der Niederspannungsrichtlinie  geregelte sicherheitstechnische Verantwortung für die Bauart des Produktes und haftet entsprechend im zivil- und strafrechtlichen Sinne. Dies gilt auch für Unikate bzw. Einzelanfertigungen. Darauf sollte beim Bereitstellen eines „Baukastens“  hingewiesen werden. Gleiches gilt auch für denjenigen, der im Rahmen einer Geschäftstätigkeit ein per Hand hergestellten „Lampenfuß“ mit anderen Teilen zu einer betriebsfertigen Lampe zusammenfügt und auf dem Markt bereitstellt.
     
    Vorgenannte Regelungen gelten jedoch nicht, wenn Endkonsumenten einen per Hand hergestellten „Lampenfuß“ erwerben, mit anderen eigens beschafften Teilen zu einer betriebsfertigen Lampe zusammenfügen und das Endprodukt nicht im Rahmen einer Geschäftstätigkeit auf dem Markt bereitstellen. Die sich aus möglichen Schadens- und Unfällen ergebenden Haftungsfolgen für den Hersteller des „Lampenfußes“ im zivil- und strafrechtlichen Sinn bleiben davon jedoch unberührt. In diesem Zusammenhang wird insbesondere auf das Produkthaftungsrecht in Verbindung mit einer unzureichenden Gebrauchsanleitung hingewiesen. 
    Zusammenfassend ist festzustellen, daß der von Ihnen angedachte Weg eine ganze Kette von Verantwortungen schafft. Ob diese Verantwortung von den Personen getragen werden kann, kann von hier aus nicht beurteilt werden.
    Eine mögliche Lösung könnte darin bestehen, nur den Lampenfuß zu verkaufen. Die Beschaffung der weiteren Teile und der Zusammenbau wäre dann Sache der jeweiligen Endverbraucher.
     
    Siehe auch: komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/43265 Benötige ich als Lampen-Designer ein CE Zeichen auf meinen Unikaten und für jede Lampe eine Konformitätserklärung

    Weiteres auf dieser Website z.B.
    :
    komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/18296

    Benötige ich für eine zusammengebaute Lampe, deren Einzelkomponenten bereits eine ce-Kennzeichnung haben, ebenfalls eine ce-Kennzeichnung?
    Ich bin Inhaber eines Möbelhandels in NRW. Zukünftig möchte ich auch Lampen in das Angebot aufnehmen. Genauer: ich möchte diese in Indonesien herstellen/zusammensetzen und an Einzelhaendler und direkt an Endkunden in Deutschland und der EU verkaufen. Bei den Lampen werde ich Kabel, Schalter, Lampensockel etc. verwenden, die bereits die CE-Kennzeichnung haben. (Dokumente etc. werde ich überprüfen). D.h. ich werde lediglich z.B. den Ständer und einen Lampenschirm fertigen und die eingekauften elektronischen Elemente mit den nicht-elektronischen Bauelementen kombinieren. Mein Frage: Benötige ich dann eine CE-Kennzeichnung für die fertige Lampe (d.h. ich muss Prüfungen durchführen, Gebrauchsanleitung erstellen etc.), oder reicht es, wenn ich CE-Kennzeichnungen für die elektronischen Einzelelemente vorweisen kann?
    Antwort:

    Das gesamte Produkt muss mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein. Damit teilt der Hersteller des Produktes (hier Lampe) mit, dass dieses Produkt den Vorgaben der Niederspannungsrichtlinie entspricht. Dies gilt auch, wenn andere Baueinheiten für sich selbst eine CE-Kennzeichnung aufweisen. Für diese Baueinheiten übernehmen die jeweiligen Hersteller die Verantwortung. Für die gesamte Lampe übernehmen Sie als Hersteller die Konformitätsverantwortung.

    Weiteres auf dieser Website z.B.: Viele weitere Infos zur Nutzeung de CE Zeichens, z.B. komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/42922 Müssen die CE-Kennzeichnungen von Einbauteilen einer CE-gekennzeichneten Maschine entfernt werden?
    Die CE-Kennzeichnung darf grundsätzlich erst nach Abschluss des Konformtätsbewertungsverfahrens angebracht werden, um sicherzustellen, dass das Produkt allen Vorschriften der einschlägigen Richtlinien entspricht (Nr 7.3 Leitfaden für die Umsetzung der nach dem neuen Konzept und dem Gesamtkonzept verfassten Richtlinien). Das einzige Konformitätsbewertungsverfahren der Niederspannungsrichtlinie ist die Interne Fertigungskontrolle nach Anhang IV der Richtlinie 2014/35/EU (Niederspannungsrichtlinie), die Sie selbst durchführen können.



  • seco.admin.ch/seco/......../CE-Kennzeichnung.html
    CE - Kennzeichnung Grundlegendes
    Durch die CE-Kennzeichnung erklärt ein Hersteller in der Europäischen Union, dass ein bestimmtes Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften festgelegt sind und dies mit dem entsprechenden Konformitätsbewertungsverfahren nachgewiesen wurde. Die CE-Kennzeichnung garantiert, dass die gekennzeichneten Produkte in der EU (bzw. dem EWR) ohne Einschränkung gehandelt werden können und gewährleistet dem Konsumenten innerhalb dieses Raumes einheitlichen Schutz in Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltbelangen.
    Braucht es eine CE-Kennzeichnung in der Schweiz?
    Die CE-Kennzeichnung wird in der Schweiz grundsätzlich nicht verlangt. Sieht die sektorspezifische Gesetzgebung in der Schweiz eine Konformitätskennzeichnung vor, kann das CE-Kennzeichen aber alternativ zum Schweizer Konformitätszeichen angebracht werden.


  • bakom.admin.ch.......neue-bestimmungen-fuer-elektrische-geraete.html

    Neue Bestimmungen für das Inverkehrbringen von elektrischen Geräten
    Seit dem 20. April 2016 müssen elektrische Geräte harmonisierten Anforderungen in der Schweiz und in Europa genügen. Mit dem Inkrafttreten der neuen europäischen Rechtsvorschriften und der Revision der Verordnung über die elektromagnetische Verträglichkeit (VEMV) wurde die Informationspflicht der Herstellerinnen sowie der für das Inverkehrbringen verantwortlichen Personen ausgeweitet.
    Seit Inkrafttreten der VEMV müssen alle elektrischen Geräte, die in der Schweiz in Verkehr gebracht werden, mit einem Konformitätskennzeichen versehen sein. Neben dem Namen der Produktherstellerin muss neu auch deren Postadresse aufgeführt werden. Die Informationen müssen zudem für Endnutzerinnen und Endnutzer leicht verständlich und immer mindestens in der Amtssprache des Verkaufsorts abgefasst sein. Die Herstellerin kann entweder das schweizerische oder das europäische Konformitätskennzeichen verwenden.

  • esti.admin.ch/de/themen/faq/elektrische-erzeugnisse-marktueberwachung

    Elektrische Erzeugnisse, Marktüberwachung. Links zu Themen wie
    1. Dürfen Geräte mit ausländischem Stecker in der Schweiz verkauft werden?
    2. Dürfen Geräte mit 3000 W in der Schweiz verkauft und/oder betrieben werden?
    3. Unser Kunde betreibt eine Werkstatt. Dort sollen Deckenleuchten hergestellt werden. Anschlusskabel, LED-Netzteil, LED-Leuchtmittel werden vom Fachhandel bezogen. Braucht es noch eine Kontrolle oder Zulassung, um das Endprodukt verkaufen zu können?
    usw.

  • bakom.admin.ch/bakom/de/home/geraete-anlagen/marktzugang-elektrischer-geraete.html

    Marktzugang elektrischer Geräte
    Ein elektrisches Gerät muss unter anderem die Anforderungen über elektromagnetische Verträglichkeit erfüllen, um angeboten oder in Verkehr gebracht zu werden. Die durch das BAKOM veröffentlichten Informationen beschränken sich auf die Anforderungen, die mit der Gesetzgebung elektromagnetischer Verträglichkeit zusammenhängen. Sie geben keine Auskunft über Anforderungen, die sich aus anderen Gesetzgebungen ergeben (z.B. elektrische Sicherheit, Umweltschutz, ...)..

  • hemargroup.ch/de/..ukt-auf-den-markt-zu-bringen

    3 Schritte um Ihr neues elektronisches Produkt auf den Markt zu bringen
    Entwickeln Sie einen Prototyp, bringen Sie ihn in Produktion und beginnen Sie Ihr elektronisches Produkt zu verkaufen. Das scheint ganz einfach zu sein, oder?
    In Wirklichkeit ist es alles andere als einfach, ein neues physisches Produkt auf den Markt zu bringen. Und es wird noch schwieriger, wenn es sich dabei um so ein kompliziertes Produkt wie ein elektronisches Gerät handelt. Viele Unternehmer nähren jedoch die falsche Illusion, den Prozess - vom Konzept zum Markt - in kurzer Zeit fertig stellen zu können, vielleicht auch in wenigen Wochen oder einigen Monaten.  Dies ist für einen Grossteil der Produkte, auch für die einfacheren, nicht sehr realistisch.

  • ce-zeichen.de/
    Infos zu: 3 grundlegende Informationen zur CE-Kennzeichnung / Vorgehensweise CE-Kennzeichnung / CE-Richtlinienübersicht - Klassifizierung / CE-Einsteiger-Informationen / CE-Logo/Zeichen und die EU

  • dirkleitsch.de/ce-zertifizierung-kosten/
    CE-Zertifizierung Kosten: Was kostet eine CE-Kennzeichnung?
    Sie haben eine Maschine und möchten diese mit der CE-Kennzeichnung versehen? Gut, denn dann sind Sie hier genau richtig! Ich zeige Ihnen, wie Sie richtig kalkulieren, um eine Vorstellung zum Kostenrahmen zu bekommen. Weiterhin zeige ich Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben, um an Ihr Ziel zu kommen – egal ob Anfänger oder Fortgeschrittener.

  • europa.eu/youreurope/...../ce-marking/index_de.htm
    u.A. Wie erhält Ihr Produkt die CE-Kennzeichnung? / Müssen Sie einen unabhängigen Prüfer hinzuziehen?


  • licht.de/de/grundlagen/...../pruefzeichen-fuer-leuchten
    Leuchten: Prüfzeichen / CE-Kennzeichnung inkl Beschreibung der wichtigsten Prüfzeichen
    Die CE-Kennzeichnung müssen alle Leuchten bzw. technischen Produkte tragen, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Hier handelt es sich nicht um ein Sicherheitsprüfzeichen wie VDE-, ENEC- oder GS-Zeichen.
    Mit dem Zeichen „CE“ auf ihren Produkten oder der Verpackung dokumentieren die Hersteller in Eigenverantwortung, dass ihre Produkte den „grundlegenden Anforderungen“ bestimmter Richtlinien und Schutzzielen der Europäischen Union entsprechen. Die CE-Kennzeichnung auf dem Produkt bzw. dessen Verpackung richtet sich also nicht an Verbraucher, sondern an die Behörden, die für die Überwachung der entsprechenden EU-Richtlinien zuständig sind. Sie wird ergänzt durch eine Konformitätserklärung.

  • weka-manager-ce.de/....10-haeufige-fragen-ce-kennzeichnung/ 
    Infos und Regeln zum CE Zeichen
    Bereits seit 1995 ist die CE-Kennzeichnung für viele Maschinen verpflichtend. Doch immer noch kursieren über die korrekte Verwendung, Anbringung, deren Zeitpunkt und Form diverse Irrtümer und Missverständnisse. Hersteller und Konstrukteure sollten um das vorgeschriebene Prozedere laut Maschinenrichtlinie, den EG-Binnenmarktrichtlinien und dem Produktsicherheitsgesetz wissen, um eine rechtssichere Kennzeichnung sicherzustellen. Lesen Sie hier die Antworten auf einige der am häufigsten gestellten Fragen zur CE-Kennzeichnung in unserem CE-FAQ
    Weiteres u.a. typenschild-anbringen-der-ce-kennzeichnung/ Für die korrekte CE-Kennzeichnung ist es nicht nur erforderlich, die rechtlichen Anforderungen an Ihr Produkt zu erfüllen, sondern auch eine vollständige Dokumentation nach den geltenden EG-Richtlinien und Normen zu erstellen. Dazu gehören auch Warnhinweise und Typenschild.


  • tiroled.com/blog..............verkauf-von-leuchten-in-der-eu/
    CE Zertifikat – ein Muss für den Verkauf von Leuchten in der EU
    Das CE Zertifikat bzw. die CE Kennzeichnung macht Aussagen zur Einhaltung bestimmter EU Richtlinien. Technische Produkte dürfen nur in der EU vertrieben werden, wenn sie das CE Zeichen tragen. Käufer und Marktaufsicht erhalten damit die Bestätigung, dass das Produkt alle zu beachtenden EU-Richtlinien einhält. Ziel ist es, sichere, hochwertige Waren ohne Gesundheitsrisiken auf den europäischen Markt zu bringen. Was bedeutet CE?


  • haendlerbund.de/de/....3880-elektro-elektronikgeraete
    Regelungen zum Handel mit Elektro- & Elektronik­artikeln
    Wenn du online Elektro- und Elektrogeräte verkaufst, musst du eine Reihe von Informationspflichten beachten. Außerdem musst du als Händler darauf achten, dass auch auf dem Produkt alle Informationen enthalten sind, die das Gesetz vorschreibt. Erfüllt dein Produkt diese Anforderungen nicht, so darfst du es nicht in Verkehr bringen. Was du als Online-Händler beachten musst, erfährst du in diesem Beitrag.


  • instrktiv.com/de/ce-kennzeichnung/

    CE-Kennzeichnung, der ultimative Leitfaden
    Dies ist ein umfassender Leitfaden zur CE-Kennzeichnung für Importeure, Hersteller und Händler, die Produkte in Europa verkaufen. Hier werden nicht nur häufig gestellte Fragen zur CE-Kennzeichnung beantwortet, sondern es wird auch detaillierter darauf eingegangen. Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Sie Ihre Produkte in Europa legal verkaufen können, ist dieser Leitfaden sehr hilfreich.
    Ich werde Ihnen in diesem Artikel außerdem erklären, wie Sie die meisten Schritte des CE-Kennzeichnungsprozesses selbst durchführen können.

  • ce-kennzeichnung-seminare.de/ce-forum_antworten31.html
    Beispiel Wanduhren, Frage 1466
    Frage: Wir möchten uns gerne batteriegetriebene Wanduhren (Funkuhr) in Asien mit speziellem Design herstellen lassen. Nun stellt sich natürlich die Frage nach dem CE Kennzeichen. Die Uhr ist auf dem Laufwerk damit verziert.
    Muss eine Wanduhr das CE Zeichen haben? Wenn nicht, muss das CE Zeichen entfernt werden?
    Wenn doch, wer kann mir die Kennzeichnung machen und welche Dokumente soll ich vom Hersteller anfordern?
    Antwort: Ja, elektronische Wanduhren benötigen die CE-Kennzeichnung. Wenn diese auf dem Laufwerk schon sichtbar vorhanden ist, sind bezüglich der Kennzeichnung keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Wenn Sie als Hersteller auftreten (Ihr Warenzeichen/Namen angeben), müssen Sie als Nachweis für die korrekte Einhaltung der CE-Vorschriften alle erforderlichen Dokumente besitzen.
    Nachfrage: aufgrund welcher Richtlinie müssen Wanduhren (Batteriebetrieben) CE-gekennzeichnet werden?
    Antwort: aufgrund der RoHS- und EMV-Richtlinie.

    RoHS Infos auf ce-zeichen.de/klassifizierung/rohs-richtlinie.html

 

ChatGPT


Infos via ChatGPT:


ist es erlaubt, Lampen selber hergestellte Lampen als Bausätzt zu verkaufen

Der Verkauf von selbst hergestellten Lampen als Bausatz kann eine Möglichkeit sein, die CE-Kennzeichnung zu umgehen, jedoch gibt es auch hier bestimmte rechtliche Anforderungen und Einschränkungen, die beachtet werden müssen. Hier sind einige wichtige Punkte, die dabei zu beachten sind:

### 1. **Einzeln als Komponenten verkaufen**

- **Sicherheitsanforderungen**: Auch wenn die Lampe als Bausatz verkauft wird, müssen die einzelnen Komponenten, wie Kabel, Fassungen und Leuchtmittel, den geltenden Sicherheitsanforderungen entsprechen und möglicherweise selbst CE-gekennzeichnet sein.

- **Anleitungen**: Der Bausatz muss klare und detaillierte Anweisungen zur sicheren Montage und Nutzung der Lampe enthalten. Dies ist wichtig, um sicherzustellen, dass der Endkunde die Lampe sicher und korrekt zusammenbauen kann.

### 2. **Rechtliche Anforderungen und Verantwortung**

- **Produkthaftung**: Auch bei Verkauf als Bausatz tragen Sie als Hersteller oder Verkäufer eine gewisse Verantwortung für die Sicherheit des Endprodukts. Wenn durch die Nutzung der Lampe Schäden entstehen, können Sie haftbar gemacht werden.

- **Konformitätserklärung**: Informieren Sie sich darüber, ob für die einzelnen Komponenten eine Konformitätserklärung notwendig ist. Komponenten wie Netzteile, Kabel oder Schalter müssen oft CE-konform sein.

### 3. **Verkauf als Kunstobjekt oder Dekoartikel**

- **Deklaration**: Wenn Sie die Lampe als Kunstobjekt oder Dekorationsartikel verkaufen, kann es weniger strenge Anforderungen geben, solange klar ist, dass das Produkt nicht als Hauptlichtquelle gedacht ist. Jedoch muss auch hier klar kommuniziert werden, dass das Produkt nicht den üblichen Sicherheitsstandards für elektrische Geräte entspricht.

### 4. **Richtlinien und Vorschriften**

- **Nationale Vorschriften**: Überprüfen Sie die spezifischen Vorschriften und Regelungen in Ihrem Land. Diese können variieren und es ist wichtig, dass Sie alle lokalen Gesetze und Vorschriften einhalten.

- **CE-Richtlinien**: Selbst bei Bausätzen könnten Teile, die als "Komponenten" klassifiziert werden, den CE-Richtlinien unterliegen. Es ist ratsam, sich über die spezifischen Anforderungen zu informieren.

### Empfehlungen

- **Rechtliche Beratung**: Lassen Sie sich von einem Fachanwalt oder einer Fachperson für Produktsicherheit beraten, um sicherzustellen, dass Sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

- **Qualitätskontrolle**: Stellen Sie sicher, dass alle verwendeten Komponenten von hoher Qualität sind und den Sicherheitsstandards entsprechen.

- **Detaillierte Anleitungen**: Bieten Sie sehr detaillierte und gut verständliche Montageanleitungen an, um sicherzustellen, dass der Endkunde die Lampe sicher zusammenbauen kann.

Der Verkauf von Lampen als Bausatz kann eine praktikable Lösung sein, aber es ist wichtig, alle rechtlichen und sicherheitstechnischen Aspekte sorgfältig zu berücksichtigen.




 

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