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Pädophilie - Kinderpornografie im Internet


Ein wachsend grosses Problem ist, dass die Verbereiung und sogar die Herstellung von Kinderpornografie im Internet immer häufiger auch durch Jugendliche erfolgt: Dazu folgt eine eigene Seite

 

  • bka.de/DE/.......Kinderbilder_Netz_node.html
    Kinderbilder gehören nicht ins Netz
    Viele Menschen posten sorglos Bilder von ihren Kindern, etwa in sozialen Medien oder im Status von Messenger-Diensten. Das BKA ist als Zentralstelle auch für die Bekämpfung von sexuellem Missbrauch an Kindern zuständig und rät: Kinderbilder gehören nicht ins Netz.
    Hier findet man einige zum Thema wie: Fotos und Videos in den falschen Händen / Verbreitung im Darknet
    Ein wachsendes Porblem ist der Abschnitt: Produktion von Kinderpornografie
    Durch Kinderbilder, die im Netz frei verfügbar sind, werden Tatgelegenheiten für Hersteller computeranimierter Kinderpornografie geschaffen. Aufnahmen bekleideter Kinder können so umgestaltet werden, dass sie leicht bekleidete oder gar nackte Kinder abbilden. So werden auch vermeintlich „harmlose“ Bilder sexualisiert oder in einen sexuellen Kontext gestellt.
    Seite mit Links zu weiteren interne Seiten auf dieser Siete unten: hier

    Anmerkung meinserseits: KI verschärft das Problem, da damit Fotos noch einfacher als mit Photoshop und Co, abegändert werden können, u.a. ganze Körper erstellt, Köpfe ausgetauscht usw.

  • deutschlandfunk.de/strafverfolgung-sexueller-k...
    Sexueller KindesmissbrauchWie Ermittler im Internet vorgehen
    Gerade bei sexuellem Kindesmissbrauch und Bildern davon im Internet fordert die Gesellschaft, dass die Täter hart bestraft werden. Doch welche Daten braucht die Polizei für eine effektive Strafverfolgung?

  • polizei.nrw/artikel/studien-zum-thema-kinderpornografie
    Studien zum Thema Kinderpornografie
    Hier finden Sie Kurzzusammenfassungen einiger Studien.


  • swr.de/swr2/wissen/kinderpornografie-im-netz.........
    Missbrauchstäter fühlen sich in den Weiten des Internets zu sicher. Höhere Strafen ändern daran nichts. Um sexuelle Gewalt an Kindern zu verhindern und aufzuklären, muss das Risiko für die Täter steigen, bei ihrer Tat entdeckt zu werden.
    Suche nach Kinderpornografie ist strafbar
    In Deutschland ist nach § 184b StGB alles strafbar im Zusammenhang mit Kinderpornografie: jeder Besitz, das Verbreiten, das Unternehmen des Anschaffens, auch das Suchen danach. Doch immer noch fühlen sich viele Täter in der Anonymität des endlos weiten Internets absolut sicher.
    Im Januar 2020 hat darum der Bundestag ein ganzes Gesetzespaket beschlossen. Es erlaubt verdeckt arbeitenden Ermittlern unter anderem, selbst Fotos in einschlägigen Foren hochzuladen. Diese Fotos wurden digital erstellt, sie zeigen keine realen Missbrauchshandlungen. So können die Ermittler mit den Tätern in Kontakt treten, kommunizieren und schließlich nachvollziehen, wer im Internet auf welche Weise aktiv ist.
    Großteil der Täter hat keine pädophile Ausrichtung
    Was sind das für Täter? Sind es Menschen, die den besonderen Kick suchen oder Sexsüchtige? Dass alle pädophil sind, stimme jedenfalls nicht, korrigiert der Missbrauchsbeauftragte Rörig. Der Großteil der Täter hat keine pädophile Ausrichtung. In zehn bis 20 Prozent der Fälle sind Frauen als Täterinnen oder Mittäterinnen beteiligt.

    Anmerkung meinserseits 1
    : der letzte Abschnitt mag manche verwudern, aber ich habe das bei einer Zusammenstellungdes Themas immer wieder gefunden, nachzulesen hier, u.a.:
    Kindsmissbrauch wird nicht automatisch durch Pädophile ausgeführt:
    Besonders Missbrauch bei dem Gewalt oder gar die Tötung des Opfers angewandt wird, wird sehr oft nicht von pädophil veranlagten Menschen ausgeführt, sondern von Menschen, die normalerweise Beziehungen zu Erwachsenen pflegen, aber aus Frust, Minderwertigkeitsgefühlen oder Ablehnung durch Erwachsene auf Kinder zurückgreifen. Ebenso kann es der Wunsch nach Macht über den Anderen sein.
    So wird gerade der Missbrauch innerhalb der Fam...

    Anmerkung meinserseits 2 zu: "auch das Suchen danach"
    Ja. Lassen sie es, den Moralaposten spielen zu wollen und Beweise sammeln zu wollen usw. Wenn sie solche Fotos ansehen,, hinterlassen auch Sie Spuren im Internet zu diesen Seiten und viele vergessen, dass sich automatisch die angesehenen Bilder im TEMP des Computers angelegt werden können, da schützt auch VPN odre das Darknet nicht unbedingt.


  • Dazu findet man hier Informationen:
    jugendhilfeportal.de/projekt/initiative-gegen-kinderpornografie-im-internet
    „Tatort Internet“: Seit Mitte der 90er-Jahre nehmen die Fälle des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie im Netz rasant zu. Strukturebene: Bund
    Sie wollen sich beteiligen? So melden Sie kinderpornografische Angebote der Polizei:
    Wenn Sie zufällig auf eine WWW-Seite mit kinderpornografischen Inhalten stoßen und Sie dies via Internet anzeigen möchten:
    Teilen Sie die Adresse dieser Seite bitte unmittelbar der für Ihren Wohnsitz zuständigen Polizeidienststelle oder dem Landeskriminalamt Ihres Bundeslandes mit. Löschen Sie danach den Cache-Speicher in Ihrem Browser.
    Wenn Sie Kinderpornografie in einer Newsgroup gefunden haben und Sie dies via Internet anzeigen möchten:
    Auf der Seite bitte genau weiterlesen.

    Anmerkung meinserseits:
    Gemäss dieser gefundenen Statistik handeln da zu viele falsch:

    Wen würden Sie kontaktieren, wenn Sie durch Zufall im Internet auf Kinderpornografie stoßen?



  • lto.de/recht/hintergruende/h/ki... 

    Bekämpfung und Prävention
    Digitalkameras und kostenloser Speicherplatz erlauben es Tätern heute, Kinderpornographie ohne Mitwirkung von Dienstleistern zu produzieren und zu verbreiten. Diese Tendenz ist insofern von Bedeutung, als es damit nicht mehr unbedingt Strukturen organisierter Kriminalität bedarf, also solcher, die ein Zusammenwirken Mehrerer voraussetzen.
    Zum Schutz der Kinder: Strafbarkeit unabhängig von sexuellem Missbrauch
    Die Strafbarkeit des Vertriebs und des Besitz von Kinderpornographie ist in § 184b Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Die Norm stellt eine Vielzahl von Handlungen in Bezug auf kinderpornographische Schriften unter Strafe. Sie bezieht dabei alle Stadien von der Produktion über die Verbreitung bis zur Besitzverschaffung ein.



     

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